Nachhaltige Investitionen
Die SFDR-Verordnung
Die SFDR-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sieht die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen im Bereich nachhaltiger Investitionen vor.
In Anwendung von Artikel 6 dieser Verordnung informiert Spirit Asset Management („Spirit AM“) seine Kunden darüber, dass es derzeit keine ESG-Kriterien (Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien) im Rahmen seiner diskretionären und beratenden Verwaltungsdienstleistungen berücksichtigt, insbesondere aufgrund der Schwierigkeit, genaue und zuverlässige Informationen zu erhalten.
Im Rahmen seiner kollektiven Verwaltungstätigkeiten stützt sich Spirit AM auf die Prozesse und Instrumente, die von der Verwaltungsgesellschaft der von Spirit AM verwalteten Investmentfonds eingerichtet wurden und deren Ziel es ist, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren herzustellen. Diese Instrumente bestehen aus einem Bewertungssystem, das auf folgenden Faktoren basiert:
- Faktoren, die zum Ausschluss von Unternehmen führen, die überwiegend in umstrittenen Sektoren tätig sind;
- die Bewertung durch einen anerkannten Fachmann;
- die Berücksichtigung der von der UNO im Rahmen ihres Programms für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele;
- Berücksichtigung positiver Kriterien in Bezug auf alternative Energien, Energieeffizienz, ökologisches Bauen, Vermeidung von Umweltverschmutzung, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserressourcenmanagement.
Wir laden unsere Kunden und Investoren ein, die Prospekte unserer Fonds zu konsultieren und/oder uns für weitere Informationen zu kontaktieren.
